Statut der kulturellen Vereinigung “LIBELLULA”

Artikel 1 - Name und Sitz

Es besteht aus der Kulturverein mit dem Namen " Libellula". Der Verein hat seinen Sitz in Venedig. Der Verein kann Zweigniederlassungen in anderen Städten und Ländern zu schaffen und zu betreiben.

 

Artikel 2 - Zweck

Der Verband setzt sich aus Bürgerinnen und Bürger frei assoziiert gemacht wird, ist überparteilich , politisch , Non-Profit -Organisation. Ziele des Vereins sind:

• Förderung der Kenntnisse der italienischen und ausländischen Sprachen, darunter italienische und ausländische Bürgerinnen und Bürger ;

• Förderung der Konzepte der Interkulturalität und Integration , da im Vorschulalter ;

• Unterstützung der Studienaktivitäten der Studierenden auf allen Ebenen,

unter Ausschluss von der Ausübung eines jeden Unternehmens, es sei denn, es ist in einem Rand Weise durchgeführt , aber, und Hilfs-und Neben zur Verfolgung sozialer Ziele.

Es ist in jedem Fall ausgeschlossen die Verteilung des Gewinns oder des Betriebsüberschüsse , Fonds -oder Kapitalreservenwährend der Laufzeit des Vereins. Der Verein nicht gewinnorientiert und berücksichtigt werden müssen , für Steuerzwecke , nicht- kommerzielle Einrichtung nach Artikel .87 Absatz 1 Buchstabe c des Dekrets des Präsidenten Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 .

 

Artikel 3 - Aktivitäten an der Erreichung sozialer Ziele ausgerichtet

Der Verein kann jede Aufgabe zu erfüllen für die Erreichung der gesellschaftlichen Ziele als angemessen erachtet . Um das oben zu erreichen, der Verband , beispielsweise nur , können Sie folgende Aktivitäten an der Erreichung sozialer Ziele gerichtet durchführen:

• die Organisation und Verwaltung der Kurse, Einzelunterricht , Lernhilfe , Workshops, Seminare , Workshops , Diskussionen und anderen Kultur-und Bildungsinitiativen in öffentliche und private , Innen- und Außenbereich, in Schulen und öffentlichen und privat;

• die Organisation und das Management von Fernstudium , Studienaufenthalte , Kultur- Unterricht und Kurse, die das Studium der Sprachen anderen künstlerischen Disziplinen , kulinarische und Sport sowohl in öffentlichen und privaten, Innen-und Außen integrieren , zumin Schulen und öffentliche und private ;

• die Aktivitäten der Mitglieder, die Initiativen zur sozialen Ziele zu verfolgen organisieren zu fördern;

• Förderung , Organisation und Service-Initiativen , Kultur-, Erholungs-und Freizeitaktivitäten auf die Bedürfnisse der Mitglieder , darunter die Einrichtung eines internen Verwaltung von Getränken und Lebensmitteln für Mitglieder treffen zu verwalten;

• fördern , organisieren und repräsentieren Sportveranstaltungen, Tanz, Theater, Musik, Konzerte, Ausstellungen , Aufsätze , Vorträge, sowohl in öffentlichen und privaten , Innen- und Außenbereich, in Schulen und öffentlichen und privaten Einrichtungen ;

• Verbreitung und Bearbeitung von Zeitschriften, Broschüren , Flyer , Handbücher, Handbuch und alle damit verbundenen Publikationen und sinnvoll, Bildungs-, Freizeit -und kulturelle Aktivitäten;

• Durchführung sonstiger Tätigkeit im Zusammenhang stehen und ähnlich wie die oben genannten, jedoch dazu beitragen, die Ziele des Vereins zu erreichen;

• Übung alle anderen Aufgaben wurden dem Verein durch die Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörde oder von einer Auflösung des Vereins übertragen.

Alle Aktivitäten nicht zu sozialen Zwecken anzupassen ist ausdrücklich untersagt.

Die Aktivitäten des Vereins und seiner Ziele werden auf den Grundsätzen der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen und die Achtung der unverletzlichen Rechte der Person.

 

Artikel 4 - Dauer

Der Verein hat eine unbegrenzte Laufzeit .

Der Verein kann nur durch die Aktionäre aufgelöst werden , mit einer Mehrheit von mindestens 60% der Wahlberechtigten . Im Falle der Auflösung , die Aktionäre benennt einen oder mehrere Liquidatoren und ihre Kräfte zu bestimmen. Das Nettovermögen aus der Liquidation resultierenden auf andere Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen , die ähnliche Objekte den angegebenen Artikel 2 der Satzung gespendet.

 

Artikel 5 - Organe 

Die Organe des Vereins sind: die Generalversammlung , der Präsident und der EZB-Rat.

 

Artikel 6 - Wirtschaftliche Ressourcen

Die wirtschaftlichen Ressourcen für die Erreichung der gesellschaftlichen Ziele und die Betriebskosten des Vereins gerecht wird bestehen aus:

• Von den durch den Verwaltungsrat festgelegten Jahresbeiträge ;

• Spenden der Mitglieder und Dritte;

• Beiträge des Staates , der Regionen , lokalen Einrichtungen , Aufbauten oder öffentliche Einrichtungen , die auch auf die Unterstützung spezifische Programme und als Teil der sozialen Zwecken dokumentiert werden soll;

• Beiträge der Europäischen Union und internationalen Einrichtungen;

• Erträge aus der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen;

• Umsatz von Geschäfts-und Produktions marginal, und die Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen für die Mitglieder und Dritte;

• Die Einnahmen aus Werbe- Initiativen auf Selbst Finanzierung solcher Veranstaltungen, Partys und Abonnements auch Auszeichnungen sollen;

• In einem anderen Beitrag , auch Erbschaften , Schenkungen , Vermächtnisse und Erstattungen aufgrund von Übereinkommen, dass die Mitglieder , Nichtmitglieder , öffentlich oder privat, um die Erreichung der Zwecke des Vereins zu geben ;

• Sonstige Erträge in Einklang mit den sozialen Zielen .

Das Vermögen besteht aus unteilbaren :

• bewegliches und unbewegliches Vermögen ;

• Spenden , Vermächtnisse oder Erbschaften .

 

Mitglieder

 

Artikel 7 - Einstieg

Kann in den juristischen Personen und natürlichen Personen für ihre Objekte oder deren Arbeits-oder Lern besorgt die Angelegenheiten des Vereins sind zu beteiligen. Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag , dessen Höhe und Einzelheiten der Zahlung werden jährlich vom Vorstand fest zahlen. Um die Qualifikation der Mitgliedschaft zu erhalten , muss jeder Aspirant den unterzeichneten Antrag einzureichen. Die Einreichung eines Antrags impliziert die Annahme der Satzung.

 

Artikel 8 - Die Rechte der Aktionäre

Alle erwachsenen Mitglieder sind berechtigt, in der Verwaltung des Vereins durch die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung zur Genehmigung und Änderung der Statuten und Reglemente zu beteiligen und für die Bestellung der Organe . Das Mitglied ist berechtigt, auch an die lokale Gesellschaft zu gelangen. Alle Mitglieder haben auch das Recht , freiwillig oder für die Durchführung der Tätigkeiten im Sinne von Artikel 3 bezahlt . Mitgliedschaft Status ist persönlich und nicht übertragbar.

 

Art. 9 - Die Pflichten der Mitglieder

Das Mitglied ist verpflichtet, die Anmeldegebühr durch den vom EZB-Rat festgelegten Frist zu bezahlen, ist auch erforderlich , um mit den Bestimmungen und Gesellschafterbeschlüssen und EZB-Rates entsprechen.

 

Art.10 - Rücknahme des Partner

Ein Mitglied kann von der Benachrichtigung des Vorstand innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Frist für die Zahlung des Jahresbeitrages zurücktreten.

 

Art. 11 - Ausschluss eines Gesellschafters

Der Status der User ist für den Fall der Nichtzahlung von Gebühren verloren. Im Falle der Nichtzahlung der Gebühren durch die jährlich durch den Vorstand festgelegten Frist , sieht es die Zahlungserinnerung per E-Mail. Nach 60 Tagen nach dem Datum , ohne die Zahlung eingegangen ist, wird die assoziative Beziehung zu der Aktionär dann beendet. Die Qualifikation wird auch durch Tod oder die Strahlung , die von der Versammlung in Bezug auf das Mitglied, das für wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Satzung sowie über alle Bestimmungen der EZB-Rat für die ordnungsgemäße Erreichung sozialer Ziele verantwortlich wird entschieden werden kann, verloren.

 

Die Hauptversammlung

 

Art. 12 - Zusammensetzung

Die Versammlung ist das beratende Organ des Vereins . Sie sind berechtigt, in allen von den Mitgliedern einen guten Ruf mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu beteiligen. Sie haben das Recht , die Aktionäre und älter stimmen. Die Stimmrechte der Aktionäre Minderjährigen wird von der Muttergesellschaft ausgeübt , wenn der Täter ein Mitglied ist. Die Stimmrechtsmitglieder , die nicht Geschäftsführer oder verantwortlichen Abschlussprüfer wird im Voraus durch den Vorstand ermächtigt, auf Fälle von begründeten Unmöglichkeit der persönlichen Beteiligung beschränkt. Die Befugnisse , schriftlich übertragen , können sie nicht in jedem Fall übersteigen die Zahl von 3 (drei) für jedes Mitglied.

 

Art. 13 - Zuständigkeit der ordentlichen

Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr von Ende Oktober , um die Wirtschafts-und Finanz Rechnung zu genehmigen ist, dass letztes Zitat . Die ordentliche Hauptversammlung sind ebenfalls zuständig zu entscheiden : die Wahl des Präsidenten und den Verwaltungsrat und den Vorschlag des Board of Direktors.

 

Art. 14 - Befugnisse der außerordentlichen

Die außerordentliche Hauptversammlung beschließt über die Änderung dieser Satzung und das Aussterben des Vereins.

 

Artikel 15 - Einberufung 

Die ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung durch Beschluss des Vorstands oder eines begründeten Antrags durch den Vorstand mindestens zehn (10) Mitglieder einberufen werden. Das Treffen wird von einer Mitteilung am Sitz -und E- Mail-Adresse an die Aktionäre oder auf andere Weise , dass der Vorstand für angemessen hält geschrieben einberufen . Die Besprechungsanfrage wird mindestens sieben (7) Tage vor der Versammlung und die den Ort, das Datum , die Uhrzeit und die Reihenfolge der Tag, wenn es das gleiche sein, Montage gesendet.

 

Art.16 - Verfassung

Die Hauptversammlung kann in regelmäßigen Sitzungen und Sondersitzungeneinberufen werden. In ordentlichen Tagung der Versammlung gilt als gebildet , wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder. Stunden nach dem ersten Anruf , kann die Sitzung beraten unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder . Die außerordentliche Hauptversammlung wird mit der Anwesenheit (oder Vertretung) von mindestens der Hälfte der Mitglieder besteht.

 

Art.17 - Protokollierung

Das Treffen zu Beginn jeder Sitzung werden die anwesenden Mitglieder ein aus einem Vorsitzenden und einem Sekretär wählen. Der Sekretär Protokolle der Beratungen der Sitzung vorzubereiten. Die Berichte werden vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Schriftführer unterzeichnet werden.

 

Artikel 18 - Beschlüsse der Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung wird mit der Mehrheit der in Person oder durch Stellvertreter rapprensentati vom EZB-Rat in Übereinstimmung mit Artikel 12 und 21 dieser Satzung ermächtigt anwesenden Aktionäre zu handeln. Die Beschlüsse der außerordentlichen bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Fünftel der anwesenden oder vertretenen Stimmen . In Zählen jedes Mitglied hat eine Stimme , unabhängig von der Menge oder dem Wert der Beitrag an den Verein gegeben bezahlt .

 

Der Verwaltungsrat

 

Art.19 - Ernennung und Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus einer Anzahl von nicht weniger als drei (3) und nicht mehr als neun (9) Direktoren zusammen. Er wird von den Aktionären alle 2 (zwei) Jahren bestellt. Im Falle von Tod oder Rücktritt von Ratsmitgliedern vor Ablauf des Mandats beschließt der Rat eine provisorische Ersatz ernennen. Der neu gewählte wird sein Amt bis zur nächsten Hauptversammlung zu halten. Die vom Verfall gewählt , jedoch mit dem Ablauf des Mandats des Board of Directors von dem er verbunden ist. Die Regisseure , die ihre Tätigkeiten frei.

 

Art.20 - gerichtliche Zuständigkeit und die Einberufung des Rates

Das Board of Directors für die routinemäßige Verwaltung des Vereins zuständig , die technische Richtung der internen Organisation und der Einstellung von Arbeitnehmern , die Mitglieder des Rates können auch , wie jeder andere Aktionär , bieten Dienstleistungen auf freiwilliger Basis oder für die Durchführung der Tätigkeiten im Sinne von Artikel 3 bezahlt . Vor den Monat Juni eines jeden Jahres , der Verwaltungsrat billigt den Entwurf des Haushaltsplans und die Höhe der Beiträge für das folgende Jahr. Vor jeder Sitzung der Verwaltungsrat beurteilt die Rechtfertigungsgründe von Nicht - Beteiligung der Hauptversammlung und zu ermächtigen, die Proxies .

Der Rat tritt zusammen, wenn es braucht , um ein Problem in Bezug auf die Führung des Unternehmens auf Initiative des Präsidenten oder von mindestens zwei (2) Direktoren zu beheben . Zu Beginn jeder Sitzung wird der Vorstand einen Sekretär, der das Protokoll vorzubereiten ernennt und stellt fest : die anwesenden Teilnehmer , die Aufgabe der Versammlung und die Beschlüsse des Rates und der Umsetzung derselben . Die Berichte werden vom Vorsitzenden und den Sekretär des Vereins unterzeichnet werden.

 

Art.21 - Die Beschlüsse des Verwaltungsrats

Die Beschlüsse des Vorstands werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst . Im Falle von Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt zu . Die Beschlüsse des Rates werden an der Tagung nehmen mindestens 50% des Verwaltungsrats.

 

Der Präsident

 

Art.22 - Präsident

Die Hauptversammlung wählt einen Vorsitzenden zu ernennen. Vorsitzender ist der Signatur und der gesetzliche Vertreter des Vereins vor Dritten und Gerichts-oder Verwaltungsbehörde. Der Vorsitzende ist die Signatur der sozialen Handlungen, die der Verein in Bezug auf Mitglieder und andere, einschließlich Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen zu engagieren. Der Präsident stellt den Jahresbericht über die Aktivitäten des Vereins, in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Versammlung verabschiedet . Er wird von den Aktionären gewählt und bleibt für zwei (2) Jahren .

 

Art. 23 - Entschädigung für Wahlämter

Alle gewählten Positionen sind kostenlos. Die Auserwählten , für ihre Rolle , Verantwortung nur für die Erstattung von Aufwendungen , die ordnungsgemäß dokumentiert , unbeschadet des Rechts auf Entschädigung als Folge der Eintritt in einen regulären Vertrag für die Durchführung der Tätigkeiten im Sinne von Artikel 3 zu erhalten.

 

Art.24 - Referenz

Bei Fragen, die in dieser Satzung nicht vorgesehenen , die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beachten.

 

 

Venedig, 2013.04.11